Die PRIMÄRPRÄVENTION nach § 20 Abs. 1 SGB V soll den Gesundheitszustand der Menschen insgesamt verbessern und steht grundsätzlich allen gesetzlich Krankenversicherten offen. Hierbei muss der Kursteilnehmer mindestens 80 % der angegebenen Kurstermine wahrnehmen.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlage siehe: http://www.gkv-spitzenverband.de/
Abschließend erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei seiner gesetzlichen Krankenkasse und bekommt den dort versicherten Anteil der Kursgebühr zurück erstattet.
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