Nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 + 4 Sozialgesetzbuch IX darf Rehabilitationssport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation verordnet werden. Bei bestehenden Funktionseinschränkungen ist die Teilnahme am Rehasport empfehlenswert, um das Rehaziel zu erreichen oder das erreichte Rehaziel zu sichern.
Wir bieten Rehasport für folgende Schwerpunkte an:
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport, der vom behandelnden Arzt ausgefüllt wird.
Dieser enthält die Diagnose sowie die Anzahl und Dauer der wöchentlichen Übungsstunden.
Innerhalb des Rehabilitationssportes wird durch Kräftigung der stabilisierenden Muskulatur, Dehnung der Muskulatur sowie Mobilisation und Entspannung, versucht die Körperfunktionen zu stabilisieren und den Beschwerden entgegenzuwirken. Zur Verbesserung der allgemeinen Fitness, bietet der GSV immer ein komplettes Trainingsprogramm mit individueller Betreuung an.
Wir sind Mitglied im BRSNW (Behinderten- und Rehasportverband Nordrhein-Westfalen) und im LSB (LandesSportBund). Alle Mitglieder unseres Vereins sind somit für die Dauer der Verordnung auch Mitglied im BRSNW und LSB. An diese Dachverbände zahlen die Vereine Beiträge für jedes Mitglied, wodurch alle Mitglieder bei der Deutschen Sporthilfe e.V. während der Mitgliedschaft versichert sind. Die Angebote des Rehabilitationssport sind fortlaufend.
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